INFORMATION FÜR UNSERE GESETZLICH VERSICHERTEN PATIENTEN


Liebe Patientinnen, liebe Patienten, 


da es in der Vergangenheit immer wieder zu Missverständnissen hinsichtlich der Zuzahlung des Eigenanteils bei Heilmittel-Verordnungen kam, möchten wir Sie nachfolgend noch einmal über die Hintergründe informieren:


Gesetzlich Versicherte sind dazu verpflichtet, pro Verordnung eine Zuzahlung von 10% plus zusätzlich 10,00 Euro zu leisten. Diese Zuzahlung wird nicht von der Krankenkasse erstattet.


Der Gesetzgeber schreibt vor, dass dieser Eigenanteil von unserer Praxis als Leistungserbringer einzuziehen und von uns an die entsprechenden Krankenkassen abzuführen ist.


Da der Betrag je nach Krankenkasse und verschriebener Maßnahme variiert, können wir Ihnen die Summe, die Sie verbindlich zahlen müssen, erst nach dem Einpflegen Ihrer Verordnung mitteilen.


Damit Sie künftig besser planen können, finden Sie nachfolgend eine Übersicht der
ungefähren Beträge, mit denen Sie je nach Maßnahme pro Verordnung rechnen müssen (bei 10 Behandlungseinheiten):


  • Motorisch-funktionelle Behandlung             ca. 65,00 Euro
  • Sensorisch-perzeptive Behandlung               ca. 80,00 Euro
  • Psychisch-funktionelle Behandlung              ca. 95,00 Euro
  • Hirnleistungstraining                                              ca. 65,00 Euro


Kinder bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.

Wichtiger Hinweis:
bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können,
spätestens 24 Stunden vorher ab. Nur so können wir die freigewordene Zeit einem anderen Patienten zur Verfügung stellen und Wartezeiten vermeiden.

Unsere Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem – das bedeutet: Ihre gebuchte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Durch die Terminvereinbarung entsteht ein Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrer/Ihrem Therapeutin/Therapeuten.

Wenn ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder versäumt wird, können wir diesen in der Regel nicht neu vergeben. Da Krankenkassen nur tatsächlich durchgeführte Behandlungen erstatten, entsteht unserer Praxis dadurch ein finanzieller Ausfall.


Ein Vergleich zur Verdeutlichung

Stellen Sie sich vor, Sie buchen Tickets für ein Konzert oder Theaterstück. Wenn Sie kurzfristig absagen oder nicht erscheinen, bleiben die Plätze leer und die Kosten müssen trotzdem getragen werden. Genauso ist auch Ihre Behandlungszeit bei uns fest für Sie reserviert.


Bitte beachten Sie

  • Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.
  • Termine am Wochenanfang oder nach Feiertagen bitten wir am letzten Arbeitstag davor abzusagen.


Nicht rechtzeitig abgesagte oder versäumte Termine stellen wir gemäß
§ 615 BGB (Annahmeverzug) mit einer Ausfallgebühr in Höhe der Behandlungskosten in Rechnung – unabhängig davon, ob der Termin nachgeholt wird.

(Rechtliche Grundlage: Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 23. September 2003 – Az.: 8 C 2330/03)


Bei Fragen zu diesem Thema möchten wir Sie bitten, sich direkt mit dem Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e.V. in Verbindung zu setzen (05221-8759453), oder Ihre Krankenkasse zu kontaktieren.


Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen! Ihr – Deine Ergos – T
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